SGB II = Bürgergeld
vormals auch Arbeitslosengeld 2 oder Hartz IV
Im Zuge von Political Correctness (Politische Korrektheit) "eiern" Akteure des Arbeitsmarktes mit der Begrifflichkeit herum: Handelt es sich um Leistungsempfänger nach dem SGB II, um Arbeitslosengeld 2-Empfänger, um Hartz IVer oder Bürgergeldempfänger?
Welchen Begriff auch immer Sie wählen - es sollte in erster Linie darum gehen, einen Rechtskreis zu beschreiben, nicht die Leistungsempfänger zu diskreditieren.
SGB II = Kombilohn!
Tatsächlich ist das SGB II deutlich mehr, als viele Menschen vermuten:
Das SGB II sorgt dafür, dass finanziell Schwächere durch Ihre Arbeit immer so viel bessergestellt werden, dass die Arbeitsaufnahme die sinnvolle Alternative zum reinen Empfang von sozialen Leistungen darstellt.
Bis zu welchem Einkommen besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Unterstützung nach dem SGB II?
Ein Ehepaar, 2 Kinder, 830 € Warmmiete mit einem Einkommen von 2.830 € brutto hätte noch einen Anspruch von über 80 €.
Als Nebeneffekt:
- Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
- Befreiung von Kindergartengebühren
- Unterstützung für Bildung und Teilhabe
- Übernahme der Nebenkostennachzahlungen