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Vorab: der Begriff des Minijobs gehört zwar zum Allgemeingut - so nennt sich die zuständige Stelle der Knappschaft auch Minijobzentrale - der amtliche Begriff lautet jedoch
Im § 11 b SGB II sind die Freibeträge für Einkommen genannt.
Wenn Sie erwarten, dies bei Freibeträgen im § 11 b SGB II finden, haben Sie logisch gedacht - befinden sich aber auf dem Irrweg.